FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wir sind ein Gymnasium unter der Trägerschaft des Schulwerks der Diözese Augsburg.
Rein formal unterscheiden wir uns in religiösen Angelegenheiten von staatlichen Gymnasien dadurch, dass wir nur katholischen und evangelischen Religionsunterricht anbieten. Ethikunterricht gibt es bei uns nicht.
Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler ausnahmslos am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
Sie oder Ihr Kind können auch konfessionslos bzw. nicht getauft sein oder einer anderen Glaubensrichtung angehören, ebenso herzlich willkommen sind selbstverständlich auch Kinder von alleinerziehenden oder geschiedenen Eltern. Konflikte könnte es geben, wenn Sie sich überhaupt nicht mit den Werten des christlichen Glaubens identifizieren können. Dies sollte dann beim Kennenlerngespräch thematisiert werden.
Der christliche Geist am Marianum ist z.B. am obligatorischen Morgengebet oder auch an speziellen religiösen Angeboten zu spüren, die in allen Jahrgangsstufen in verschiedenen Formen durchgeführt werden wie z.B. Besinnungstage oder das Sozialpraktikum. Auch der Wandertag zu Schuljahresbeginn steht unter einem christlichen Motto und heißt bei uns Schulwallwahrt. Zu verschiedenen Anlässen gibt es Gottesdienste oder andere meditative Angebote u.v.m.
Kurz gesagt: Ja, wir sind eine weltoffene christliche Schule und das im besten Sinn.
Wir sind ein staatlich anerkanntes Gymnasium, das heißt, wir stehen unter staatlicher Aufsicht und unsere Schulabschlüsse sind denen der staatlichen Gymnasien gleichgestellt. Schulträger ist das Schulwerk der Diözese Augsburg, das auch für die Lehrerversorgung zuständig ist. Als Eltern gehen Sie mit der Anmeldung Ihres Kindes einen Schulvertrag ein, mit dem Sie die Besonderheiten einer christlich orientierten Schule akzeptieren. Als Privatschule haben wir etwas mehr Freiheiten u.a. in der Stundenplangestaltung und Profilbildung.
Das Marianum wird von mehreren Buslinien angefahren. Ein Bus fährt vom zentralen Omnibus Bahnhof Memmingen (ZOB), andere kommen direkt u.a. von Baden-Württemberg.
Ein großer Teil unserer Kinder kommt aus den umliegenden Gemeinden der Region, wodurch sich zusätzlich auch viele Fahrgemeinschaften gebildet haben.
Nach den Fahrzeiten von Ihrem Wohnort zum ZOB erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Gemeinden, die Abfahrtszeiten der uns versorgenden Busse erfahren Sie auch von uns (Eine Busübersicht finden Sie im Dateianhang unten).
Gerne helfen wir auch weiter, wenn es um Beteiligung an bestehenden oder Bildung von neuen Fahrgemeinschaften geht.
Weiterführende Informationen bekommen Sie darüber hinaus an unserem Tag der offenen Tür.
Übersicht der Orte und Busverbindungen mit Kontaktdaten der Busunternehmen.
(Stand April 2016)
Der Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums erfolgt in der Regel nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule.
Er ist jedoch auch, mit Wiederholung einer Jahrgangsstufe, nach der 5. Jahrgangsstufe Hauptschule oder Realschule möglich.
In jedem Fall muss die Altersgrenze beachtet werden (das Kind darf am 30. September des Übertrittsjahres nicht 12 Jahre alt sein).
Für bayerische Schüler gelten die üblichen Aufnahmekriterien (Übertrittszeugnis, evtl. Probeunterricht), denen wir folgen.
Besondere Fälle sollten im persönlichen Kontakt besprochen werden.
Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule
Voraussetzung ist die bestätigte Eignung für den Besuch des Gymnasiums im Übertrittszeugnis bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern
- Deutsch,
- Mathematik,
- Heimat- und Sachunterricht.
Besondere Regelungen:
Als geeignet gelten auch Schüler und Schülerinnen, denen zum Halbjahr oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 das Überspringen der Jahrgangsstufe gestattet worden ist.
Für Schüler und Schülerinnen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler(innen), die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist und diese noch behebbar erscheinen (GrSO §6). Eine Bestätigung im Übertrittszeugnis, dass der Schüler bzw. die Schülerin dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann, ist zwingend vorgeschrieben.
Ansonsten bedarf es der erfolgreichen Teilnahme am bayernweit einheitlich gestalteten Probeunterricht.
Probeunterricht
Wenn der erforderliche Schnitt (2,33) nicht erreicht wird, muss das Kind am Probeunterricht teilnehmen. Über 60% der Kandidaten bestehen den Probeunterricht. Wenn hier zweimal die Note 4 erreicht wird (in D und M), entscheidet der Elternwille; bei besserem Abschneiden ist der Probeunterricht bestanden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kultusministeriums: Übertritt und Schulwechsel in Bayern
Übertritt nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule
Voraussetzung ist hier eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die endgültige Anmeldung kann natürlich erst direkt nach Erhalt des Jahreszeugnisses bis spätestens 01.08.2022 erfolgen. Es ist aber eine Voranmeldung erforderlich, zu der das Zwischenzeugnis vorgelegt werden muss.
Übertritt nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe Realschule
Voraussetzungen sind hier die Vorrückungserlaubnis in die 6. Klasse der Realschule und eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von 2,50 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die endgültige Anmeldung kann natürlich erst direkt nach Erhalt des Jahreszeugnisses bis spätestens 01.08.2022 erfolgen.
Übertritt von staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessori)
In diesem Fall bedarf es der erfolgreichen Teilnahme am bayernweit einheitlich gestalteten Probeunterricht.
Das Marianum wird traditionell auch von Kindern aus Baden-Württemberg geschätzt.
Die Anmeldung verläuft prinzipiell nicht anders (Besuchstermin => Kennenlerngespräch => endgültige Anmeldung).
Da im Unterschied zu Bayern kein Übertrittszeugnis ausgestellt wird, bringen Sie bitte bei der Anmeldung die Grundschulempfehlung mit.
Die Anmeldung kann ab Vorlage des Originals der Grundschulempfehlung erfolgen.
Grundschulempfehlung ohne Gymnasialeignung?
Sollte die Grundschulempfehlung keine Eignung für das Gymnasium enthalten, aber das Kind den in Bayern erforderlichen Schnitt von 2,33 in den vorgeschriebenen Fächern (D, M, HSU bzw. MeNuK) trotzdem erreichen, bitten Sie die Grundschule ein “Übertrittszeugnis mit Bestätigung dieser Noten” auszufertigen, da dann in Bayern keine zusätzliche Empfehlung einer Grundschullehrkraft für die gymnasiale Eignung oder ein Probeunterricht notwendig wäre.
Wenn der erforderliche Schnitt nicht erreicht wird, muss das Kind am Probeunterricht teilnehmen. Über 60% der Kandidaten bestehen diesen. Wenn hier zweimal die Note 4 erreicht wird (in D und M), entscheidet der Elternwille; bei besserem Abschneiden ist der Probeunterricht bestanden.
Sprechen Sie eventuelle Probleme bei unserem Kennenlerngespräch mit dem Schulleiter an.
Wir bieten von Montag bis Donnerstag eine frisch zubereitete Mahlzeit an. Dabei legen wir Wert auf Qualität beim Essen und beim Essgeschirr in gepflegten separaten Räumlichkeiten. Die Kosten belaufen sich nach vorheriger Anmeldung auf 4,40€.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte unserem Menüpunkt Mittagessen.
Was ist das Besondere an unserer Ganztagesklasse im Vergleich zur allgemeinen Ganztagesbetreuung?
Eine Kurzbeschreibung, einen Modellstundenplan sowie das detaillierte Konzept finden Sie unter dem Menüpunkt Ganztakt+
Am Marianum werden ein naturwissenschaftlich-technologischer Zweig und ein sozialwissenschaftlicher Zweig angeboten.
Die erste Fremdsprache ist immer Englisch. Die Entscheidung über den Zweig muss erst in der 7. Klasse getroffen werden.
Die erste Fremdsprache ist grundsätzlich Englisch.
Für die zweite Fremdprache stehen Latein oder Französisch zur Wahl.
In der Jahrgangsstufe 11 besteht die Möglichkeit, eine der beiden Fremdsprachen durch Spanisch als spätbeginnende Fremdsprache abzulösen, so dass am Marianum bis zu drei Fremdsprachen erlernt werden können. Spanisch ist dann bis einschließlich Jahrgangsstufe 13 durchgehend zu belegen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Anmeldeprozedur von der der staatlichen Gymnasien abweicht und in drei Schritten erfolgt.
Schritt 1: Besuch der digitalen Informationveranstaltung am 11.03.2022 (Informationen dazu folgen)
Schritt 2: Vereinbaren eines Besuchstermins und Kennenlerngespräch mit der Schulleitung ab 14.03.2022
Schritt 3: Anmeldung bis spätestens 13.05.2022
Sie erhalten in den Tagen danach Bescheid von uns und haben damit Planungssicherheit.
Die notwendigen Anmeldeformulare und eine Zusammenstellung der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen bekommen Sie bei Ihrem Besuch vor Ort, gerne auch zugeschickt.
Die letzte Formalität ist dann für die Schülerinnen und Schüler aus Bayern die Nachreichung des Übertrittszeugnisses Anfang Mai.
Weitere Termine, die für Sie interessant sein könnten, sind unser Kennenlernnachmittag im Juli und der erste Schultag am Dienstag, 13.09.2022.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Menüpunkt Neuanmeldung.
Die monatlichen Kosten für das GanzTakt+– Modell liegen zwischen 70€ + ca. 30€ für das Mittagessen (2 Tage) und 100€ + ca. 60€ (4 Tage).
Unter den entsprechenden Menüpunkten finden Sie Genaueres.