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Liebe interessierte Eltern,

wie uns heute vom Kultusministerium mitgeteilt wurde, haben die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ergriffenen schulischen Maßnahmen auch Auswirkungen auf das Anmeldeverfahren für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 aller bayerischen Gymnasien und auch auf den Probeunterricht.

Unverändert gilt der Grundsatz, dass das Übertrittszeugnis feststellt, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist.

Damit den diesjährigen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 4 keine Nachteile im Zuge des Übertrittsverfahrens entstehen, wird der Termin für die Ausstellung des Übertrittszeugnisses an den Grundschulen angepasst. Danach erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen in Bayern das Übertrittszeugnis nicht am 4. Mai, sondern am 11. Mai 2020.

 

Aus diesem Grund wird der Anmeldezeitraum für die Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien auf die Woche vom 18. Mai bis zum 22. Mai 2020 verschoben.

Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet im Zeitraum von 26. Mai bis 28. Mai 2020 statt.

 
Für Schülerinnen und Schüler aus Baden-Württemberg gilt: Da Schüler aus Baden-Württemberg die Empfehlung der Grundschule schon erhalten haben, soll  die Anmeldefrist 31.03. bitte möglichst eigehalten werden, um eine sichere Aufnahme an unserer Schule zu gewährleisten. Spätere Meldungen können dann noch entgegengenommen werden, wenn Schüler in den zwei geplanten 5.Klassen untergebracht werden können.

 

Aufgrund der weiterhin sehr dynamischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus können zusätzliche Veränderungen im Ablauf des Übertrittsverfahrens derzeit nicht ausgeschlossen werden. Über möglicherweise weitere vom Kultusministerium beschlossene Änderungen werden wir Sie so schnell es geht informieren.

 

Herzliche Grüße

Erich Dietrich, Schulleiter